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Betreuungskraft im Seniorenheim: Aufgaben, Alltag und echte Erfahrungen aus 16 Jahren

Man gibt sehr viel, aber man bekommt auch sehr viel zurück."

So beschreibt Karin rückblickend ihre 16 Jahre als Betreuungskraft im Seniorenheim. 2008 gehörte sie zur allerersten Generation von Betreuungskräften nach § 53b SGB XI, einem Berufsbild, das damals völlig neu war und bei dem niemand so richtig wusste, was diese neuen Kolleginnen und Kollegen eigentlich tun sollten.

 

In diesem Artikel erfährst du, was eine Betreuungskraft beziehungsweise Alltagsbegleiterin nach § 53b SGB XI genau macht, was ausdrücklich nicht zu ihren Aufgaben gehört und wie du selbst in den Beruf einsteigen kannst.

 

Am Ende erzählt dir Karin im Interview, wie sich ihr Berufsalltag über 16 Jahre verändert hat und was sie jemandem raten würde, der heute überlegt, Betreuungskraft zu werden.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist eine Betreuungskraft nach § 53b SGB XI?

    Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI begleiten und aktivieren pflegebedürftige Menschen im Alltag. Sie arbeiten in Pflegeheimen oder Tagespflegeeinrichtungen.

    Den Beruf gibt es in dieser Form seit 2008. Damals wurden zusätzliche Betreuungskräfte zunächst in stationären Pflegeeinrichtungen eingeführt. Heute sind vor allem zwei Regelungen wichtig: § 43b SGB XI beschreibt den Anspruch der Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. § 53b SGB XI regelt die Richtlinien zu Qualifikation und Aufgaben der Betreuungskräfte.

    Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Dafür wird in der Regel eine zusätzliche Betreuungskraft je 20 anspruchsberechtigte Bewohner:innen finanziert (gkv-spitzenverband.de).

    Betreuungskräfte werden über zusätzliche Vergütungszuschläge durch die Pflegekassen refinanziert. Sie sollen also zusätzlich zur regulären pflegerischen Versorgung eingesetzt werden und diese nicht ersetzen.

    Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent oder §-87b-Kraft?

    In Einrichtungen werden unterschiedliche Begriffe genutzt: Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent, Alltagshelfer oder auch noch der alte Begriff „§-87b-Kraft“. Gemeint ist im stationären Bereich meist dieselbe Tätigkeit: zusätzliche Betreuung und Aktivierung auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI.

    Wichtig ist die Abgrenzung zur ambulanten Alltagsbegleitung. Im Pflegeheim gibt es einen klareren gesetzlichen und organisatorischen Rahmen. Ambulant vermischen sich Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung in der Praxis häufiger.

    Betreuungskraft und Sozialdienst: Wo liegt der Unterschied?

    Mit der Einführung zusätzlicher Betreuungskräfte im Jahr 2008 veränderte sich in vielen Pflegeheimen auch die Aufgabenverteilung. Vorher lagen soziale Betreuung, Gruppenangebote, Feste, Einzelgespräche oder Beschäftigungsangebote häufig stärker beim Sozialdienst oder wurden nebenbei von Pflegekräften mit übernommen.

    Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI sollen diese Arbeit ergänzen. Ihr Schwerpunkt liegt auf zusätzlicher Betreuung, Aktivierung und Alltagsbegleitung der Bewohner. Der Sozialdienst hat dagegen häufig stärker koordinierende, beratende und organisatorische Aufgaben, zum Beispiel bei Einzug, Angehörigenkontakt, Biografiearbeit, Krisen oder sozialrechtlichen Fragen.

    In der Praxis sind die Grenzen nicht immer ganz scharf. Manche Aufgaben überschneiden sich, etwa bei der Planung von Gruppenangeboten, Festen oder der Begleitung einzelner Bewohner.

    Welche Aufgaben hat eine Betreuungskraft im Seniorenheim?

    Der Beruf ist vielschichtiger als sein Ruf. Wer als Betreuungskraft arbeitet, gestaltet aktiv den Alltag von Menschen, die ohne diese Unterstützung oft stundenlang allein wären.

    Zu den typischen Aufgaben gehören:

    • Gruppen- und Einzelangebote planen und durchführen: Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, kreative Angebote, gemeinsames Kochen oder Backen
    • Gespräche führen, zuhören, vorlesen
    • Bewohner:innen bei Spaziergängen, Ausflügen oder Arztbesuchen begleiten
    • Erinnerungsarbeit mit Fotos, Musik oder vertrauten Gegenständen
    • Menschen mit Demenz aktivieren und begleiten
    • Einzelbetreuung für Menschen, die nicht an Gruppenangeboten teilnehmen können oder wollen
    • Beobachtungen über den Zustand der Bewohner:innen an das Pflegeteam weitergeben
    • Betreuungsangebote dokumentieren

    Dieser letzte Punkt wird in Berufsprofilen fast nie erwähnt: Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit fließt in Dokumentation und Absprachen. Die Aktivitätendokumentation ist Pflicht, und die enge Abstimmung mit dem Pflegeteam gehört zum täglichen Ablauf.

    Die genauen Aufgaben hängen stark von der Einrichtung, dem Betreuungskonzept und den Bewohner:innen selbst ab.

    Eine Betreuungskraft schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl durch einen Park

    Was gehört nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft?

    Eine Betreuungskraft ist keine Pflegefachkraft. Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehören daher nicht:

    • Medizinische Behandlungspflege
    • Medikamentengabe
    • Wundversorgung
    • Körperpflege als Hauptaufgabe
    • Pflegerische Entscheidungen
    • Hauswirtschaft ohne Betreuungsbezug

    Das klingt selbstverständlich, sieht in der Praxis aber oft anders aus. Bei Unterbesetzung werden Betreuungskräfte in vielen Häusern gebeten einzuspringen. Eine besondere Grauzone ist das Essen anreichen. Denn bei Menschen mit Schluckstörungen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Betreuungskräfte sind dafür weder ausgebildet noch haftungsrechtlich abgesichert.

    Wie wird man Betreuungskraft nach § 53b SGB XI?

    Für die Tätigkeit als Betreuungskraft brauchst du keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Einstieg funktioniert über eine anerkannte Qualifizierung nach § 53b SGB XI, die speziell für Quereinsteiger:innen konzipiert ist.

    Die Qualifizierung besteht aus mehreren Schritten:

    • Orientierungspraktikum (mindestens 40 Stunden) in einer ambulanten, stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung
    • Basiskurs (100 Unterrichtsstunden): Kommunikation, Demenzgrundlagen, Aktivierungsangebote, Erste Hilfe
    • Betreuungspraktikum (ca. 2 Wochen) unter Anleitung einer erfahrenen Pflegefachkraft
    • Aufbaukurs (60 Unterrichtsstunden): Rechtsfragen, Hauswirtschaft, Zusammenarbeit im Team
    • Jährliche Fortbildung (mindestens 16 Stunden) nach Berufseinstieg

    In Vollzeit dauert die Qualifizierung etwa 2 Monate, in Teilzeit 3 bis 4 Monate. Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bis zu 100 % gefördert werden.

    Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du ein anerkanntes Zertifikat gemäß § 53b SGB XI und kannst in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen arbeiten.


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    Jobangebote bekommen


    Für wen eignet sich der Beruf?

    Der Beruf passt zu Menschen, die gerne mit älteren Menschen arbeiten, gut zuhören können und auch in schwierigen Momenten ruhig bleiben. Kreativität hilft bei der Angebotsgestaltung, Geduld besonders im Umgang mit Demenz.

    Der Jobmarkt ist eindeutig: Betreuungskräfte werden bundesweit gesucht,. Typisch sind Teilzeitstellen mit 15 bis 25 Stunden pro Woche, was ihn besonders attraktiv für Menschen macht, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen wollen.

    Wer sich darauf einlässt, erlebt einen Beruf mit echten Momenten: Nähe, Dankbarkeit und die Gewissheit, gebraucht zu werden.

    Gleichzeitig gehören Abschiede, Krankheit und traurige Momente zum Arbeitsalltag. Eine gewisse Abgrenzungsfähigkeit solltest du daher auch mitbringen. Außerdem sollte dir bewusst sein, dass auch ohne Pflegetätigkeiten körperliche Nähe und Körperausscheidungen zum Alltag gehören.

    Interviewfragen an eine ehemalige Beutreuungskraft nach § 53b SGB XI

    Karin war von 2008 bis zu ihrem Renteneintritt 2024 als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI in einem Seniorenheim tätig. Sie gehörte zur ersten Generation von Betreuungskräften, die es in dieser Form gab.

    Wie bist du damals in diesen neuen Beruf hineingekommen?

    Ich war beim Arbeitsamt und habe gefragt, was die mir als Perspektive anbieten können. Als ich erzählt habe, dass ich Hausfrau und Mutter war und vorher meine Eltern gepflegt habe, war das für die das Stichwort. Damals gab es gerade ganz neu die Betreuungskräfte.

    Das ging dann auch schnell: Ich habe einen Schein vom Arbeitsamt bekommen und wurde an eine Pflegeschule in Düsseldorf verwiesen. Die Pflegeschulen waren damals sehr scharf auf diese Ausbildungsscheine, weil sie dafür bezahlt wurden. Wenn man damals die Zeitung aufgeschlagen hat, haben ganz viele Anbieter mit genau dieser geförderten Betreuungsausbildung geworben.

    Die Ausbildung selbst hat rund drei Monate gedauert. Die Schulen wussten am Anfang selbst noch nicht so richtig, was sie mit uns machen sollten. Im Grunde haben sie den Stundenplan der Pflegekräfte-Ausbildung übernommen und uns kurz erklärt, was Demenz überhaupt ist. Ursprünglich wollte ich mal Sozialarbeit studieren, insofern hat sich das für mich wie eine Rückkehr zu meinem eigentlichen Interesse angefühlt.

    Wie hast du die Einführung der zusätzlichen Betreuungskräfte erlebt, und wie war deine Einarbeitung in den ersten Wochen?

    Die Seniorenheime waren froh, kostenloses Personal zu bekommen. Ich wurde ja von der Pflegekasse bezahlt, nicht vom Heim. Am Anfang gab es eine kuriose Regel: Ich durfte nur die Bewohner:innen betreuen, bei denen offiziell eine Demenzdiagnose vorlag. Es gab einen festen Schlüssel: pro Person mit Demenz standen anderthalb Stunden Betreuung pro Woche zu, danach wurde berechnet, wie viele Betreuungskräfte ein Heim einstellen durfte. Bei 50 Bewohner:innen mit Demenz waren das etwa zwei Vollzeitstellen. Das musste immer sozialversicherungspflichtig sein, keine Minijobs.

    Das führte zu absurden Situationen: Ich musste praktisch erst nachfragen, ob jemand überhaupt die Diagnose hatte, bevor ich mit ihm sprechen oder spazieren gehen durfte. Irgendwann wurde das zum Glück geändert, seitdem darf man alle Bewohner:innen betreuen.

    Meine Einarbeitung bestand aus einem Zettel von der Pflege: Name, Uhrzeit, Tätigkeit. Zum Beispiel "10 bis 10:30 Uhr vorlesen". So war der Tag anfangs komplett vorgegeben.

    War von Anfang an klar, was zu deinen Aufgaben gehörte und was nicht?

    Nein, überhaupt nicht. Der Sozialdienst wollte am Anfang nichts mit uns zu tun haben, aus Angst, dass wir ihnen die Arbeit wegnehmen. Von der Pflege wurde dagegen viel erwartet:. Wir sollten uns um die anstrengenden, unruhigen Bewohner:innen kümmern und sie so von der Pflege fernhalten.

    Eine echte Grauzone war das Essen anreichen. Offiziell durften wir das nicht, weil manche Bewohner:innen Schluckstörungen hatten und wir dafür weder ausgebildet noch abgesichert waren. Trotzdem wurde meine Arbeitszeit so gelegt, dass ich bei 6 Stunden noch eine Pause drin hatte, sodass ich zum Mittag- und Abendessen da war. Das wurde erst gestoppt, als der Medizinische Dienst irgendwann festgestellt hat, dass Betreuungskräfte für pflegerische Aufgaben eingesetzt wurden, für die sie nicht zuständig sind.

    Du hast ja schon die Probleme mit den Sozialen Dienst angesprochen. Wie hat sich die Rolle des Sozialdienstes seitdem verändert?

    In meinem Heim gab es ursprünglich drei Kräfte im Sozialdienst: zwei Ergotherapeut:innen und eine Sozialarbeiterin, alle vom Heim bezahlt. Von den dreien ist eine gegangen, ihre Stelle wurde nie wieder besetzt. Eine zweite ist in Teilzeit gegangen, die dritte geht dieses Jahr in Rente. Übrig geblieben ist also eine einzige Teilzeitkraft.

    Ich vermute, dass es meinem Arbeitgeber ganz recht war, keine drei Vollzeitstellen mehr selbst finanzieren zu müssen. Ich weiß von anderen Häusern, dass sie ihre Sozialdienst-Mitarbeitenden die Betreuungskraft-Qualifizierung machen ließen, damit sie über die Pflegekasse statt über das Heim bezahlt werden konnten.

    Wie sah ein typischer Arbeitstag bei dir aus?

    Ich bin morgens erstmal durch alle Zimmer gegangen, habe alle begrüßt und gefragt, wie es geht und was ansteht. Das war eine Art Bestandsaufnahme: Wer möchte raus, wer möchte lieber seine Ruhe? Danach habe ich mich mit der Pflege abgestimmt: Wer wurde heute mobilisiert, mit wem kann ich rausgehen?

    Vormittags und nachmittags hatte ich feste Gruppenangebote, zum Beispiel Sitztanz, den ich zusammen mit einer Kollegin gemacht habe. Wenn ich wusste, dass jemand bettlägerig war und die Pflege noch nicht da war, bin ich ins Zimmer gegangen. Nach dem Mittagessen bin ich oft mit mehreren Bewohner:innen gleichzeitig eine Runde durch den Park gegangen: eine Person im Rollstuhl, die anderen zu Fuß.

    Wie hast du entschieden, welche Angebote du machst? Gab es einen festen Plan?

    Am Anfang war das komplett vorgegeben. Später, als klar war, dass wir wissen, was wir tun, haben wir uns selbst organisiert, in Absprache mit der Pflege. Den Sitztanz haben meine Kollegin und ich zum Beispiel übergreifend im Speisesaal unten gemacht, wo alle Wohnebenen zusammenkamen. Das kam sehr gut an, auch weil sich Bewohner:innen von verschiedenen Etagen dabei wiedergesehen haben. Irgendwann wurde das aus organisatorischen Gründen wieder geändert und wir mussten in kleineren Räumen auf den Wohnebenen arbeiten, mit deutlich weniger Teilnehmenden.

    Wann hast du Einzelbetreuung gemacht, wann Gruppenangebote?

    Das hing von der Person ab, nicht von einem starren Stundenplan. Bettlägerige oder zurückgezogene Bewohner:innen habe ich einzeln im Zimmer besucht. Wer kommunikativ war und gerne unter Leute kam, war in den Gruppenangeboten gut aufgehoben. Mir war wichtiger, dass jede Person das bekommt, was sie braucht, als dass ich stur meine anderthalb Stunden pro Kopf und Woche abgearbeitet habe.

    Wie war das Verhältnis zum Pflegeteam? Gab es Situationen, in denen die Grenze zwischen Betreuung und Pflege verschwommen ist?

    Am Anfang war die Pflege skeptisch, aber das hat sich mit der Zeit geändert, als klar wurde, dass wir tatsächlich entlasten. Wenn wir Sitztanz gemacht haben, war eine halbe Wohnebene leer, das war für die Pflege ein spürbarer Vorteil. Die Grenze war trotzdem oft unscharf, das Essen anreichen war dafür das deutlichste Beispiel. Offiziell nicht unsere Aufgabe, in der Praxis aber lange Zeit fest eingeplant.

    Wie viel Zeit hat Dokumentation und Bürokratie gekostet, und wie hat sich das über die Jahre verändert?

    Am Anfang kaum, wir haben zu spüren bekommen, dass wir als nicht besonders wichtig galten. Wir hatten keinen eigenen Computer, kein eigenes Büro und keinen Zugang zum Material des Sozialdienstes. Dokumentiert wurde auf Papier, jede Berufsgruppe in ihrer eigenen Stiftfarbe: die Pflege in Blau, der Sozialdienst in Rot, der Nachtdienst in Grün, wir in Lila. Später kamen kleine Tablets ohne Tastatur dazu, auf denen man mit dem Finger schreiben musste, sehr umständlich. Ich bin dann oft zur Pflege gegangen und habe gefragt, ob ich am richtigen Computer schreiben kann, weil ich damit schneller fertig war. Mit der Zeit wurde auch stärker kontrolliert, wie wir unsere Einträge formuliert haben.

    Wie hat sich der Beruf von 2008 bis zu deinem Renteneintritt 2024 verändert?

    Am stärksten hat sich die Bewohnerstruktur verändert. Am Anfang waren viele Bewohner:innen noch relativ fit, körperlich wie geistig. Später kamen zunehmend Menschen, die nur noch für kurze Zeit palliativ versorgt wurden, weil Kliniken freie Heimplätze über ein Portal melden mussten und Betten schnell wieder belegt werden sollten.

    Gleichzeitig kamen mehr Bewohner:innen mit stark ausgeprägten psychischen Erkrankungen ins Haus, etwa mit Schizophrenie oder Psychosen, für die es keinen Platz in einer geschlossenen Einrichtung gab. Das war für uns als Betreuungskräfte teilweise nicht mehr zu bewältigen, auch weil es zu aggressivem Verhalten kommen konnte.

    Die Anerkennung von der Pflege ist über die Jahre deutlich gewachsen. Von den Vorgesetzten kam eher eine höfliche Floskel als echte Wertschätzung. Die ehrliche Anerkennung kam eigentlich immer von den Bewohner:innen selbst.

    Gab es in eurem Team eine hohe Fluktuation?

    Ja, sehr hoch. Ich war eine von sehr wenigen, die so lange geblieben sind. Von den Kolleginnen, die ganz am Anfang mit mir angefangen haben, ist niemand mehr da. Eine Kollegin hat inzwischen zehn Jahre auf dem Buckel, das war es dann aber auch schon an Langzeit-Kolleginnen. Viele kamen über wechselnde Maßnahmen vom Arbeitsamt und man hat schnell gemerkt, dass sie nicht lange bleiben würden.

    Was war für dich der schönste Teil deiner Arbeit?

    Die Anerkennung, die ich von den Bewohner:innen bekommen habe. Sie waren einfach froh, dass jemand Zeit für sie hatte, weil das im Heimalltag sonst kaum vorkommt. Wenn ich aus dem Urlaub oder krankheitsbedingt eine Weile weg war und wiederkam, hat sie das richtig gefreut. Das war für mich die eigentliche Wertschätzung, nicht die Floskeln von oben.

    Die Schicksale der Bewohner:innen nimmt man unweigerlich mit. Wie bist du damit umgegangen?

    Das war schon sehr belastend. Viele Bewohner:innen hatten in ihrem Leben sehr schwere Dinge erlebt und nie wirklich verarbeitet, und man hat im Gespräch oft gemerkt, was dahinter steckt. Besonders schwer fand ich es, wenn Bewohner:innen am Lebensende keine Lebensqualität mehr hatten: kein Geld, kaum Besuch, manchmal nicht einmal Zahnpasta, weil Angehörige sich nicht gekümmert haben. Da bin ich schon mal mit jemandem einkaufen gegangen, damit die Person neue Kleidung bekommt.

    Man muss sich in diesem Job gut abgrenzen können. Ganz gelingt das aber nie, manches holt einen nachts in den Träumen wieder ein. Trotzdem würde ich sagen: Man gibt sehr viel, aber man bekommt auch sehr viel zurück.

    Was würdest du jemandem ehrlich sagen, der heute Betreuungskraft im Seniorenheim werden möchte?

    Am wichtigsten: Von diesem Job allein kann man kaum leben. Vollzeitstellen sind selten, die meisten Kolleg:innen arbeiten heute etwa 20 Stunden pro Woche. Ich hatte das Glück, 30 Stunden zu bekommen, das ist inzwischen praktisch nicht mehr üblich. Wer alleinerziehend ist oder als einzige Person in der Familie Geld verdienen muss, wird davon nicht leben können. Für mich persönlich hat es gepasst, weil ich zusätzlich abgesichert war. Dazu kommt: Man arbeitet an Wochenenden, Feiertagen und Weihnachten.

    Was man außerdem mitbringen sollte, ist ein gewisses Allgemeinwissen, auch zeitgeschichtlich, weil viele ältere Bewohner:innen den Zweiten Weltkrieg noch selbst erlebt haben und darüber sprechen wollen. Und man braucht innere Stabilität. Wer selbst gerade mit eigenen schwierigen Lebensumständen kämpft, für den ist der Job schwierig, weil man zusätzlich die Themen der Bewohner:innen mitträgt.

     

    Fazit

    Betreuungskraft nach § 53b SGB XI zu werden bedeutet, ohne Pflegeausbildung in einen Beruf einzusteigen, der viel Nähe zu Menschen und echte Sinnhaftigkeit bietet, aber auch ehrlich betrachtet werden muss. Karins 16 Jahre zeigen beides: die Dankbarkeit der Bewohner:innen, die Freiheit, den Alltag mitzugestalten, aber auch unklare Zuständigkeiten, wenig Anerkennung von oben und ein Gehalt, von dem man als Alleinverdiener:in kaum leben kann.

    Wer trotzdem den Schritt wagen will, findet mit dem Bildungsgutschein einen realistischen und geförderten Einstieg, ideal für alle, die eine sinnstiftende Teilzeittätigkeit suchen und finanziell nicht allein darauf angewiesen sind.

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    FAQ: Häufig gestellte Fragen rund um den Beruf Betreuungskraft

    Nicht ganz. Betreuungskraft nach § 53b SGB XI ist ein gesetzlich geschützter Begriff, für den eine festgelegte Qualifizierung nötig ist. Alltagsbegleiter:in ist dagegen kein geschützter Titel, sondern ein allgemeiner Oberbegriff, der besonders im ambulanten Bereich verwendet wird. Im Pflegeheim meinen beide Begriffe in der Praxis meist dieselbe Tätigkeit.

    Als Betreuungskraft verdienst du mindestens den gesetzlichen Pflegemindestlohn, der seit Juli 2026 bei 16,52 € pro Stunde liegt. Bei einer typischen Teilzeitstelle mit 20 bis 25 Stunden pro Woche ergibt das etwa 1.430 bis 1.790 € brutto im Monat, bei Vollzeit (39 Stunden) rund 2.790 € brutto. In tarifgebundenen Einrichtungen oder mit Berufserfahrung liegt das Gehalt oft darüber.

    Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehören keine medizinische Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung und keine pflegerischen Entscheidungen. Auch Körperpflege ist nicht deine Hauptaufgabe. Diese Tätigkeiten sind der Pflegefachkraft vorbehalten.

    Nein, das sind zwei unterschiedliche Qualifikationsprofile. Pflegehilfskräfte übernehmen unter Anleitung auch grundpflegerische Tätigkeiten, Betreuungskräfte sind speziell für Betreuung und Aktivierung qualifiziert und dürfen keine pflegerischen Aufgaben übernehmen. Bezahlt werden beide häufig auf ähnlichem Niveau, orientiert am gesetzlichen Pflegemindestlohn.

    Es gibt keine klassische Abschlussprüfung mit hoher Durchfallquote. Die Qualifizierung nach § 53b SGB XI besteht aus einem Orientierungspraktikum, einem Basiskurs, einem angeleiteten Betreuungspraktikum und einem Aufbaukurs, insgesamt rund 160 Unterrichtsstunden plus Praxiszeit. Der Einstieg ist bewusst so gestaltet, dass er auch ohne Vorkenntnisse aus der Pflege gut zu schaffen ist.

    Körperlich ist die Arbeit weniger belastend als in der Pflege, weil Körperpflege nicht zu deinen Aufgaben gehört. Emotional kann der Job dagegen sehr fordernd sein, etwa im Umgang mit schweren Lebensgeschichten, Demenz oder dem Tod von Bewohner:innen, denen man über längere Zeit nahegekommen ist. Eine gute Abgrenzungsfähigkeit ist deshalb wichtig.

    Die meisten Betreuungskräfte arbeiten in Teilzeit, üblich sind etwa 15 bis 25 Stunden pro Woche. Vollzeitstellen mit 35 bis 40 Stunden gibt es, sie sind aber deutlich seltener und hängen stark von der jeweiligen Einrichtung ab.

    Im Pflegeheim ist die Tätigkeit über § 53b SGB XI klar geregelt und wird über die Pflegekasse finanziert, mit einem festen Schlüssel pro betreuungsbedürftiger Person. Im ambulanten Bereich vermischen sich Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung in der Praxis häufiger, und der rechtliche Rahmen ist weniger einheitlich.

    Offiziell nein, deine Aufgabe ist Betreuung und Aktivierung, nicht Pflege. In der Praxis kommt es in manchen Häusern trotzdem vor, dass Betreuungskräfte etwa beim Essen anreichen einspringen sollen. Das ist rechtlich heikel, weil du dafür nicht ausgebildet und im Ernstfall nicht abgesichert bist, und wurde in den letzten Jahren durch den Medizinischen Dienst zunehmend eingeschränkt.

    Der Bedarf an Betreuungskräften wächst mit der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und dem allgemeinen Fachkräftemangel in der Pflege kontinuierlich, besonders in Großstädten und strukturschwachen Regionen.

    Ja, in der Regel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, der die Kosten bis zu 100 % übernehmen kann. Das war schon 2008 einer der Hauptgründe, warum viele Quereinsteiger:innen über das Arbeitsamt in den Beruf gefunden haben, und ist bis heute ein gängiger Förderweg.

    Autor:in
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    Denise Ni

    SEO-Managerin, Care Rockets GmbH

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    Denise Ni ist SEO-Managerin bei Care Rockets und bringt neben ihrer Expertise in der Content-Erstellung auch praktische Pflegeerfahrung aus fünf Jahren im Seniorenheim mit.

     

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