Gleiches Gehalt für alle? – Die Tarifpflicht für Altenpflegekräfte seit 2022
Seit dem 1. September 2022 gilt in der Altenpflege bundesweit die sogenannte Tarifpflicht: Pflegeeinrichtungen dürfen nur dann mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie entweder tarifgebunden sind oder ihre Pflegekräfte mindestens nach dem in der Region geltenden Tarifvertrag bezahlen (Bundesministerium für Gesundheit).
Ziel dieser Regelung (auch bekannt als Pflegetariftreuegesetz) ist es, die teils gravierenden Gehaltsunterschiede zwischen Altenpflege und Krankenpflege zu reduzieren. Denn während in der Krankenpflege die Tarifbindung bereits etabliert war, arbeiteten in der Altenpflege zuvor nur rund 25 % der Pflegekräfte unter Tarifbedingungen.
Die Folge: Altenpflegekräfte verdienten im Schnitt deutlich weniger als ihre Kolleg:innen im Krankenhaus.
Mit Einführung der Tarifpflicht hat sich das spürbar geändert: Laut Bundesgesundheitsministerium kam es zu einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von etwa 300 € brutto pro Monat – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Anerkennung in der Pflege.
Ein Blick in die Praxis: Verdienen Altenpflegekräfte genau so viel wie Krankenpflegekräfte?
Rein formal gilt seit Einführung der Tarifpflicht in der Altenpflege: Pflegefachkräfte im Alten- und im Krankenhausbereich sollen gleichwertig bezahlt werden.
Doch die Realität zeigt Unterschiede.
In vielen Kliniken – etwa auf der Onkologie, Intensivstation oder in der neurologischen Frührehabilitation – kannst du als Pflegekraft auch ohne zusätzliche Weiterbildung häufig bereits in höhere Entgeltgruppen eingestuft (z. B. TVöD-P P8 statt P7), da dort eine erhöhte fachliche und körperliche Belastung erwartet wird.
Zusätzlich sorgen Zulagen wie:
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Intensivzulage
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Geriatriezulage
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oder Wechselschichtzulage
für ein deutlich höheres Monatsgehalt im Krankenhausbereich.
Umgekehrt kann es im stationären Bereich der Altenpflege vorkommen, dass Zulagen entfallen, weil mehr Aufgaben auf Pflegehilfskräfte übertragen werden und examiniertes Personal seltener im Nachtdienst eingesetzt wird.
In Krankenhäusern ist dies schwerer umsetzbar, da dort medizinisches Know-how und rechtliche Verantwortung stärker auf examinierten Pflegekräften lastet – was sich auch in der Gehaltsstruktur widerspiegelt.
Bestimmende Faktoren für das Gehalt in der Altenpflege
Das Gehalt in der Altenpflege ist von mehreren Faktoren abhängig – sowohl durch äußere Rahmenbedingungen als auch durch deine eigene Qualifikation. Je nach Ausbildung, Erfahrung, Region und Arbeitgeber kann das Einkommen deutlich variieren.
Ausbildung: Der Grundstein für dein Gehalt
Ob du als Pflegehilfskraft (mit 200 Stunden Basis-Ausbildung), qualifizierte Pflegehilfe (mit ein- oder zweijähriger Ausbildung) oder examinierte Pflegefachkraft arbeitest, entscheidet maßgeblich über deinen Verdienst.
Je höher deine Qualifikation, desto höher dein Einstieg in den Tarif – und desto besser die Gehaltsentwicklung.
Mindestlohn für Pflegehilfskräfte
Ausbildung | Höhe Mindestlohn |
Pflegehilfskräfte | 16,10 € |
Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit 1–2-jähriger Ausbildung | 17,35 € |
Examinierte Pflegefachkräfte | 20,50 € |
Spezialisierung und Erfahrung: Dein Hebel für mehr Gehalt
Mit zunehmender Berufserfahrung steigst du in höhere Tarifstufen, was dein monatliches Einkommen spürbar verbessert. In den gängigen Tarifverträgen (z. B. TVöD-P oder AVR) ist eine automatische Gehaltssteigerung alle paar Jahre vorgesehen.
Zusätzlich kannst du durch anerkannte Weiterbildungen mehr Verantwortung übernehmen – und dadurch auch mehr verdienen.
Beispiele für lukrative Weiterbildungen:
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Praxisanleitung
-
Gerontopsychiatrische Pflege
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Palliativ- oder Intensivpflege
-
Pflegedienstleitung (PDL) / Einrichtungsleitung
- Kultursensible Pflege
Gerade Führungspositionen wie PDL (Gehalt PDL) oder Wohnbereichsleitung können zu einem Monatsgehalt von 4.500 € und mehr führen.
Regionale Einflüsse auf das Gehalt in der Altenpflege
Auch wenn der gesetzliche Mindestlohn in der Pflege bundesweit gilt, zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit deutliche regionale Unterschiede beim tatsächlichen Gehalt.
Beispielhafte Mediangehälter für Altenpflegefachkräfte (Vollzeit, Stand 2024):
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Baden-Württemberg: ca. 3.807 € brutto/Monat
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Bayern: ca. 3.740 €
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Nordrhein-Westfalen: ca. 3.696 €
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Sachsen: ca. 3.415 €
-
Mecklenburg-Vorpommern: ca. 3.385 €
Diese Zahlen machen klar: Pflegekräfte im Westen und Süden Deutschlands verdienen meist deutlich mehr als in Ostdeutschland – trotz gleicher Qualifikation.
Ballungsräume mit Zulagen:
In Städten wie München oder Stuttgart zahlen viele Träger zusätzlich eine Ballungsraumzulage. Beispielsweise bietet die Diakonie im Raum München bis zu 270 € monatlich extra, dazu kommen oft Familienzuschläge (Diakonie, München Klinik).
Alters- und Geschlechterunterschiede beim Gehalt in der Altenpflege
Auch Alter und Geschlecht haben spürbaren Einfluss auf das Einkommen in der Altenpflege – das zeigen die aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (2025) deutlich.
Mediangehalt nach Altersgruppen:
Altersgruppe | Mediangehalt | Frauen | Männer |
---|---|---|---|
unter 25 Jahre | 3.864 € | 3.855 € | 3.899 € |
25–54 Jahre | 4.157 € | 4.122 € | 4.236 € |
55+ Jahre | 4.294 € | 4.276 € | 4.368 € |
Fazit:
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Mit zunehmender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt. Altenpflegekräfte über 55 verdienen im Median 430 € mehr als unter 25-Jährige.
-
Über alle Altersgruppen hinweg zeigt sich ein moderater Gender-Pay-Gap: Männer verdienen im Schnitt rund 100–150 € mehr pro Monat als Frauen – auch bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit.
Diese Unterschiede können z. B. durch unterschiedliche Vertragsmodelle (Teilzeit/Vollzeit), Tätigkeitsbereiche oder Schichtverteilung entstehen.
Quelle: Entgeltatlas – Bundesagentur für Arbeit, 2025
Gehaltsstrukturen nach Arbeitgebern und Tarifverträgen (Stand 2025)
In der Altenpflege ist dein Arbeitgeber entscheidend für dein Gehalt – denn staatliche, kirchliche und private Einrichtungen zahlen unterschiedlich. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Tarifverträge, die sich in Struktur, Einstufung und Zuschlägen unterscheiden.
Öffentlicher Dienst (TVöD-P 2025)
In staatlichen Einrichtungen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflegebereich (TVöD-P). Pflegefachkräfte werden in die Entgeltgruppen P6 bis P9 eingestuft – abhängig von Berufserfahrung und Tätigkeitsprofil.
Beispiel: Altenpflegefachkraft, P7, Einstiegsstufe 2
-
Bruttogehalt: 3.600,40 € (P7 Stufe 2)
-
Mit Erfahrung (Stufe 5): bis zu 4.188,13 €
Entgelttabelle TVÖD-P 2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
€ | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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P 16 | 5097.32 | 5268.39 | 5820.78 | 6464.70 | 6748.74 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 15 | 4992.50 | 5149.06 | 5540.47 | 6008.91 | 6187.80 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 14 | 4876.97 | 5029.76 | 5411.69 | 5930.62 | 6025.31 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 13 | 4761.46 | 4910.45 | 5282.90 | 5551.83 | 5621.28 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 12 | 4530.37 | 4671.80 | 5025.33 | 5242.50 | 5343.51 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 11 | 4299.33 | 4433.17 | 4767.77 | 4989.97 | 5090.99 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 10 | 4070.43 | 4194.92 | 4548.07 | 4718.51 | 4825.84 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 9 | 3883.65 | 4070.43 | 4194.92 | 4434.43 | 4535.43 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 8 | 3600.40 | 3757.59 | 3964.57 | 4132.22 | 4366.71 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 7 | 3414.69 | 3600.40 | 3889.43 | 4036.57 | 4188.13 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 6 | 2930.44 | 3100.59 | 3271.86 | 3636.14 | 3729.00 | 3904.10 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P 5 | 2828.00 | 3060.63 | 3129.01 | 3243.28 | 3329.01 | 3530.40 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entgelttabelle mit Monatswerten, Gültigkeit der Tabelle: 01.04.2025 - 30.04.2026 |
Diakonie (AVR) 2025
Die Diakonie, die Caritas und der Paritätische Wohlfahrtsverband richten sich nach den Tarifverträgen, die in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) festgelegt sind.
Beispiel: Altenpfleger:in bei der Diakonie, Entgeltgruppe EG 7
-
Einstieg (Stufe 1): 3.761,31 €
-
Mit Erfahrung (Stufe 5): bis zu 4.413,36 €
Entgelttabelle AVR Diakonie 2025 | |||||
€ | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
EG 1 | 2374.05 | 2473.43 | |||
EG 2 | 2666.23 | 2780.27 | |||
EG 3 | 2825.21 | 2956.33 | 3087.44 | ||
EG 4 | 3016.72 | 3157.91 | 3299.09 | ||
EG 5 | 3257.22 | 3411.06 | 3564.92 | 3718.76 | |
EG 6 | 3369.50 | 3529.26 | 3689.02 | 3848.79 | |
EG 7 | 3761.31 | 3941.27 | 4127.12 | 4316.98 | 4413.36 |
EG 8 | 4118.87 | 4327.88 | 4540.04 | 4752.18 | 4858.25 |
EG 9 | 4497.47 | 4729.29 | 4961.12 | 5192.94 | 5308.86 |
EG 10 | 5111.79 | 5375.28 | 5638.78 | 5902.27 | 6034.02 |
EG 11 | 5804.69 | 6103.90 | 6403.09 | 6702.31 | 6851.92 |
EG 12 | 6115.84 | 6431.09 | 6746.35 | 7061.60 | 7219.22 |
EG 13 | 6911.43 | 7267.69 | 7623.94 | 7980.19 | 8158.34 |
Quelle: Arbeitsvertrags Richtlinien für Einrichtungen der Diakonie |
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Entgelttabelle mit Monatswerten |
Private Träger und Zeitarbeitsfirmen (2025)
Vor dem Tariftreuegesetz (2022) war es so, dass private Träger eigene Gehälter festlegten. Diese lagen in der Regel oft unter den Tarifen. Mittlerweile sind auch private Träger verpflichtet, mindestens nach einem Tarif zu bezahlen.
Ein deutliches Gehaltsplus kannst du bei einer Anstellung in der Zeitarbeit erwarten. Der Stundenlohn für examinierte Altenpfleger:innen kann bis zu 30 % höher ausfallen als bei einer Festanstellung.
Im Durchschnitt verdienen Altenpfleger:innen in Zeitarbeit etwa 45.000 €, aber auch 50.000 bis 55.000 € sind je nach Region und Qualifikation realistisch. Dies ergibt einen Stundenlohn von ca. 23–27 €.
Gehalt während der Ausbildung zum Altenpfleger:in (Stand 2025)
Seit 2020 ist die generalistische Pflegeausbildung Standard in Deutschland. Sie vereint die ehemals getrennten Ausbildungen in Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege. Das bedeutet: Egal für welche Spezialisierung du dich entscheidest, du erhältst dieselbe Ausbildungsvergütung.
Ausbildungsvergütung nach TVAöD-Pflege (Tarif öffentlicher Dienst, gültig ab 01.03.2024):
TVAöD Pflege | Entgelt nach § 1 Abs. 1 Buchst. b | Entgelt nach § 1 Abs. 1 Buchst. c |
1. Ausbildungsjahr |
1.340,69 | 1.215,24 |
2. Ausbildungsjahr |
1.402,07 | 1.275,30 |
3. Ausbildungsjahr |
1.503,38 | 1.372,03 |
Quelle: Entgelttabelle TVAöD Pflege - Gültigkeit: ab 01.03.2024 |
-
Buchstabe b gilt für Pflegeeinrichtungen im TVöD-Bereich (z. B. Kliniken)
-
Buchstabe c für Betriebe im Sozial- und Erziehungsdienst
Mitunter ist es auch möglich, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Die Teilzeitausbildung zur Pflegefachkraft erstreckt sich über vier Jahre statt drei.
Du arbeitest dabei 75 % einer Vollzeitstelle, erhältst aber eine entsprechend anteilige Ausbildungsvergütung.
Diese Variante richtet sich vor allem an:
-
Eltern mit Betreuungspflichten
-
Quereinsteiger:innen mit weiteren Verpflichtungen
-
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Zuschläge für Altenpflegekräfte – Mehr Netto durch Arbeit zu besonderen Zeiten
In der Pflege sind Wochenendarbeit, Nachtschichten und Feiertagsdienste keine Ausnahme, sondern Alltag. Als Ausgleich für diese besonderen Arbeitszeiten erhalten Pflegekräfte Zuschläge, die in vielen Fällen steuer- und sozialversicherungsfrei sind – und somit das Netto-Gehalt spürbar erhöhen können.
Was sind Zuschläge und wie unterscheiden sie sich von Zulagen?
Begriff | Bedeutung | Steuerlich |
---|---|---|
Zuschläge | Extra-Vergütung für wann du arbeitest (z. B. Nacht, Sonntag, Feiertag) | meist steuerfrei |
Zulagen | Extra-Vergütung für was du machst oder wo du arbeitest (z. B. Intensivstation, Geriatrie) | steuerpflichtig |
Typische Zuschläge in der Pflege
Zuschlag | Höhe (TVöD / AVR / IGZ) | Steuerlich |
---|---|---|
Nachtarbeit | 20–25 % | Bis 25 % steuerfrei |
Sonntagsarbeit | 25–50 % | steuerfrei bis 50 % |
Feiertagsarbeit | 35–135 % | steuerfrei bis 125 % |
Samstagsarbeit | 15–20 % (nur bei Einzeldienst) | nicht steuerfrei |
Zuschläge sind nur steuerfrei, wenn sie korrekt ausgewiesen und innerhalb gesetzlicher Uhrzeiten geleistet wurden.
Wann bekommst du welchen Zuschlag?
-
Nachtarbeit: Zwischen 20–6 Uhr; Zuschlag bis 25 % steuerfrei (§ 6 ArbZG)
-
Sonntag: 0–24 Uhr (inkl. Arbeit bis Montag 4 Uhr) → bis 50 % steuerfrei
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Feiertag: 0–24 Uhr (inkl. Nachwirkung bis 4 Uhr Folgetag) → bis 125 % steuerfrei
-
Kombination möglich: Bei Nachtarbeit an einem Feiertag darfst du beide Zuschläge steuerfrei kombinieren
Gehalt für Altenpflegekräfte in Zeitarbeit
Auch im Bereich der Altenpflege gab es in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg in der Zeitarbeit. Aus gutem Grund: Der Stundenlohn für examinierte Altenpfleger:innen fällt bis zu 30 % höher aus als bei einer Festanstellung.
Mehr hierzu erfährst du in unserem Beitrag: Gehalt in der Zeitarbeit.
Auch wenn die Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma mit einem höheren Gehalt einhergeht, hat diese Beschäftigungsform auch ihre Nachteile – gerade in der Altenpflege. Vorteile und Herausforderungen kannst du hier nachlesen: Zeitarbeit in der Pflege: Die Vor- und Nachteile im Überblick.
Verhandlungstipps für ein besseres Gehalt in der Altenpflege
Auch wenn Pflegeeinrichtungen seit dem 1. September 2022 zur Einhaltung tariflicher Mindeststandards verpflichtet sind, bedeutet das nicht, dass du keine Verhandlungsspielräume mehr hast. Insbesondere in nicht tarifgebundenen Häusern – oder wenn dein Gehalt nur an ein vergleichbares Niveau angepasst ist – lohnt sich eine individuelle Gehaltsverhandlung.
du dich bei Gehaltsgesprächen berufen kannst:
-
Steigende Berufserfahrung: Mit jedem Jahr sammelst du wertvolles Know-how – das lässt sich in höhere Tarifstufen oder überdurchschnittliche Gehälter übersetzen.
-
Abgeschlossene Weiterbildungen: Ob Palliative Care, Praxisanleitung oder Wundmanagement – zusätzliche Qualifikationen stärken deine Verhandlungsposition.
-
Flexibilität und Zusatzleistungen: Wer bereit ist, z. B. Wechselschicht zu übernehmen, punktet bei der Arbeitgeberseite.
Denk auch an steuerfreie Gehaltsextras
Neben dem klassischen Grundgehalt gibt es zahlreiche steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die dein Netto-Einkommen erhöhen können – ohne dass dafür Sozialabgaben oder Lohnsteuer fällig werden:
- Kinderbetreuungszuschuss: Für nicht schulpflichtige Kinder – unbegrenzt steuerfrei
- Sachbezüge bis 50 €/Monat: Z. B. Tankgutscheine oder Gutscheinkarten
- Gesundheitsförderung: Bis zu 600 € jährlich für Kurse und Prävention
- Fahrtkostenzuschuss / Jobticket
Essenszuschüsse & Aufmerksamkeiten bei besonderen Anlässen
Diese sogenannten Benefits kannst du gezielt im Bewerbungsgespräch oder Mitarbeitergespräch ansprechen – vor allem dann, wenn beim Grundgehalt kein großer Spielraum besteht.
Tipp: Bereite dich gut vor. Informiere dich vorab über den geltenden Tarif, regionale Gehaltsniveaus (z. B. via Entgeltatlas), und bring Beispiele für deine Leistung oder Zusatzkompetenzen mit ins Gespräch.
Perspektiven für die Zukunft: Gehaltsentwicklung in der Altenpflege
Der Beruf in der Altenpflege wird zunehmend nicht nur als soziale Berufung, sondern auch als attraktive und zukunftssichere Karriereoption anerkannt. Das zeigt sich auch in der kontinuierlichen Entwicklung der Gehaltsstrukturen.
Seit der Einführung der Tarifpflicht zum 1. September 2022 hat sich die Vergütung für Altenpflegekräfte spürbar verbessert – mit durchschnittlichen Gehaltssteigerungen von rund 300 € monatlich (Quelle: IAB). Diese Anpassung hat einen wichtigen Beitrag geleistet, um die bisher bestehende Lohnlücke zur Krankenpflege zu verkleinern und die Altenpflege finanziell aufzuwerten.
Doch die Entwicklung ist damit nicht abgeschlossen: Der Pflegebedarf steigt rasant (Arbeitsmarktsituation in der Pflege). Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung. Laut IAB und Bundesagentur für Arbeit gehört der Pflegebereich zu den Branchen mit dem höchsten Personalbedarf. Daraus ergibt sich ein anhaltender politischer und gesellschaftlicher Druck, die Vergütung dauerhaft attraktiv zu gestalten.
Der Pflegeberuf, insbesondere in der Altenpflege, ist nicht nur eine Berufung, sondern wird zunehmend auch als attraktives Berufsfeld erkannt, was sich deutlich in der Entwicklung der Gehaltsstrukturen widerspiegelt.
Seit der Einführung der Tarifpflicht 2022 hat sich das Gehalt von Altenpflegekräften spürbar verbessert, mit durchschnittlichen Steigerungen von etwa 300 € pro Monat. Diese Anpassung trägt dazu bei, die Lohnlücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen und die finanzielle Anerkennung der Altenpflegekräfte zu stärken (Quelle: IAB).
Der Bedarf an Pflegepersonal ist hoch und wird künftig noch drastisch steigen (Arbeitsmarktsituation in der Pflege). Es ist daher davon auszugehen, dass die Vergütung in der (Alten-) Pflege weiterhin im Fokus des Gesetzgebers steht.
Warum sich Altenpflege auch künftig lohnt
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Tariflich geregelte Einstiegslöhne bieten heute schon ein solides Grundgehalt – inklusive automatischer Stufensteigerung mit zunehmender Erfahrung.
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Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste machen das Berufsbild auch aus finanzieller Sicht attraktiver – insbesondere für Berufseinsteiger:innen.
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Weiterbildungsoptionen wie Palliative Care, Leitungskräfteentwicklung oder Intensivpflege eröffnen neue Tätigkeitsfelder mit höherer Vergütung und Verantwortung.
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Auch Quereinsteiger:innen profitieren zunehmend von vereinfachten Einstiegen über Pflegebasiskurse und die generalistische Ausbildung.
Fazit: Die Altenpflege steht heute an einem Wendepunkt: Sie ist gefragter denn je – und das schlägt sich endlich auch im Gehalt nieder. Wer sich engagiert weiterbildet, Verantwortung übernimmt und sich frühzeitig über tarifliche Entwicklungen informiert, kann in der Pflege nicht nur sinnerfüllt, sondern auch wirtschaftlich gut aufgestellt arbeiten.
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Häufig gestellte Fragen zum Gehalt in der Altenpflege
Pflegekräfte in der Zeitarbeit können bis zu 55.000 € jährlich verdienen – je nach Region, Erfahrung und Schichtmodell entspricht das 23–27 €/h.
Tarifbindung, Bundesland, Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen, Arbeitgeberart (öffentlich, kirchlich, privat) und Schichtzuschläge haben großen Einfluss auf den Verdienst.