Überlastungsanzeige in der Pflege – So geht's
Zu wenig Personal, zu viele Aufgaben und die Sorge, Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend versorgen zu können? Mit einer Überlastungsanzeige machst du deinen Arbeitgeber schriftlich auf gefährliche Arbeitsbedingungen aufmerksam.
Hier erfährst du, wann eine Überlastungsanzeige sinnvoll ist, wie du sie richtig formulierst und welche rechtlichen Aspekte du beachten solltest. Außerdem findest du eine kostenlose Vorlage für die Pflege als Word- und PDF-Datei zum Herunterladen.
Was ist eine Überlastungsanzeige?
Eine Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige in der Pflege ist ein wichtiger Schritt, wenn die aktuellen Arbeitsbedingungen außergewöhnlich belastend sind und ein potenzielles Risiko für sich selbst oder andere darstellen könnten (Jukip).
Sie signalisiert dem Arbeitgeber, dass die aktuellen Arbeitsbedingungen dazu führen, dass Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können und Mitarbeitende einer dauerhaften Belastung ausgesetzt sind. Dies kann z. B. durch chronische Unterbesetzung aufgrund von Krankheitsfällen oder Personalmangel der Fall sein.
Nach § 15 und § 16 des Arbeitsschutzgesetzes sind Pflegekräfte sogar gesetzlich verpflichtet, „für ihre Sicherheit und Gesundheit“ sowie „für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind“ und „dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede […] festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit […] unverzüglich zu melden.“
Eine Überlastungsanzeige kann dich im Haftungsfall rechtlich absichern. Denn damit dokumentierst du, dass du deinen Arbeitgeber rechtzeitig auf gefährliche Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht hast.
Wichtig ist jedoch: Eine Überlastungsanzeige befreit dich nicht automatisch von der Haftung für Pflegefehler. Du bist weiterhin verpflichtet, deine Aufgaben im Rahmen deiner Möglichkeiten sorgfältig auszuführen. Ob und in welchem Umfang du für einen Schaden haftest, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Sollte dein Arbeitgeber in der Folge Abmahnungen oder Kündigungen ins Spiel bringen, kannst du dich darauf berufen, dass du die Umstände, die dazu geführt haben, in deiner Überlastungsanzeige gemeldet hast.
Vorlage für eine Überlastungsanzeige in der Pflege
Hier kannst du dir unsere Vorlage als PDF oder Word-Datei als Muster downloaden:

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Überlastungsanzeige oder Gefährdungsanzeige: Wo liegt der Unterschied?
In der Praxis werden die Begriffe Überlastungsanzeige und Gefährdungsanzeige meist synonym verwendet. Ein kleiner inhaltlicher Unterschied lässt sich trotzdem festmachen.
Die Überlastungsanzeige beschreibt in erster Linie deine persönliche, subjektiv empfundene Überlastung: zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit, zu wenig Personal.
Die Gefährdungsanzeige rückt stärker die Gefahr für Dritte in den Vordergrund, also das Risiko für Patient:innen und Bewohner:innen, wenn die Pflegequalität durch die Arbeitsbedingungen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Rechtlich macht das keinen Unterschied. Beide Varianten stützen sich auf dieselben Paragrafen im Arbeitsschutzgesetz (§ 15 und § 16 ArbSchG) und auf das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB. Du kannst also frei wählen, welchen Begriff du verwendest, oder wie im Tipp weiter unten beschrieben beide kombinieren.
Warum werden Überlastungsanzeigen in der Pflege immer häufiger?
Die Zahl der Überlastungsanzeigen steigt, weil Pflegekräfte zunehmend an ihre Belastungsgrenze stoßen. Personalmangel, Schichtdienste, Zeitdruck und ein hoher Dokumentationsaufwand führen zu chronischer Überlastung.
Laut dem aktuellen Fehlzeiten-Report der Techniker Krankenkasse waren Pflegekräfte 2025 im Schnitt 27,8 Tage krank, rund 10 Tage mehr als der Durchschnitt aller Beschäftigten mit 17,7 Tagen. In der Altenpflege liegt der Krankenstand mit 32,7 Tagen sogar noch höher. Psychische Erkrankungen wie Erschöpfung, Depression und Burn-out schlagen bei Pflegekräften mit 5,7 Fehltagen zu Buche, fast doppelt so viel wie im Schnitt aller Berufsgruppen mit 3,3 Tagen.
Hinzu kommt: Viele Einrichtungen arbeiten dauerhaft unterbesetzt. Eine Fachkraft muss oft die Arbeit von zwei oder mehr Kolleg:innen übernehmen. Das erhöht nicht nur das Risiko für Fehler, sondern gefährdet auch die Sicherheit der Patient:innen.
Wann sollte ich als Pflegekraft eine Überlastungsanzeige aufgeben?
Eine Überlastungsanzeige ist dann angebracht, wenn die Situation über einen längeren Zeitraum anhält und man sich nicht sicher ist, ob man selbst oder das Pflegeteam die Arbeit noch so sorgfältig ausführen kann, wie es für das Wohl der Pflegebedürftigen notwendig ist.
Wer bei sich selbst körperliche oder psychische Überlastungssymptome wie Schlafstörungen oder Rückenschmerzen feststellt, sollte nicht zögern und handeln, bevor es zu spät ist.
Die Entscheidung, eine Überlastungsanzeige zu erstatten, beruht auf deiner eigenen Einschätzung der Situation. Lass dich nicht von anderen, insbesondere von Vorgesetzten, von diesem wichtigen Schritt abhalten, wenn du glaubst, dass die Situation aufgrund der hohen Belastung gefährlich werden könnte.
Neu seit 2024: PPR 2.0 macht Überlastung messbar
Seit dem 1. Juli 2024 gilt die neue Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) – vielen besser bekannt als PPR 2.0. Das bisher subjektive Gefühl von Überlastung erhält damit eine objektive Datenbasis: Die tägliche Einstufung der Patient:innen (nach A- und S-Stufen) ergibt einen rechnerischen Personalbedarf pro Schicht und macht so sichtbar, ob eine Station unterbesetzt ist.
Ein Beispiel: Wenn laut PPR 2.0 zehn Vollkräfte benötigt werden, aber nur sieben im Dienst sind, ist die Überlastung von 30 % offiziell belegbar.

Wer kann eine Überlastungsanzeige erstatten?
Eine Überlastungsanzeige sollten Pflegekräfte in Erwägung ziehen, die sich aufgrund einer dauerhaften Überlastung überfordert fühlen und ihre Arbeit nicht mehr sorgfältig genug erledigen können.
Auch Vorgesetzte wie Pflegedienstleitungen, Wohnbereichsleitungen oder Stationsleitungen, die aufgrund von Personalmangel keine adäquate Dienstplanung vornehmen können, können eine Überlastungsanzeige nutzen.
Kann man wegen einer Überlastungsanzeige gekündigt werden?
Grundsätzlich darf dir dein Arbeitgeber keine Nachteile daraus entstehen lassen, wenn du eine berechtigte Überlastungsanzeige einreichst. Das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB schützt Beschäftigte davor, wegen der zulässigen Ausübung ihrer Rechte benachteiligt zu werden. Eine Überlastungsanzeige bietet allerdings keinen vollständigen Kündigungsschutz.
Entscheidend ist, dass du die Gefährdungssituation nachvollziehbar und verantwortungsbewusst einschätzt. Eine tatsächliche Gefährdung muss nicht zwingend nachgewiesen werden. Es reicht aus, wenn du aufgrund der konkreten Umstände berechtigterweise davon ausgehen durftest, dass eine Gefährdung besteht.
Das bestätigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. September 2018 (Az. 14 Sa 140/18).
In dem Fall musste eine Krankenpflegerin nach einem Personalausfall auf einer fremden psychiatrischen Station arbeiten. Dabei wurde sie lediglich von zwei Auszubildenden unterstützt. Aus Sorge um die Patientensicherheit reichte sie während ihrer Schicht eine Gefährdungsanzeige ein.
Ihr Arbeitgeber reagierte darauf mit einer Abmahnung. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Pflegekraft: Ihre Bedenken waren angesichts der Arbeitsbedingungen nachvollziehbar. Die Abmahnung musste deshalb aus der Personalakte entfernt werden.
Wichtig: Wer bewusst falsche Angaben macht oder ohne verantwortungsvolle Prüfung leichtfertig eine Gefährdung meldet, kann dagegen arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren (voris.wolterskluwer-online.de

Wie reiche ich eine Überlastungsanzeige ein?
Eine Überlastungsanzeige ist schriftlich an die/den Vorgesetzte/n zu richten. Es empfiehlt sich, die Anzeige persönlich abzugeben, sie von der/dem Vorgesetzten unterschreiben zu lassen und eine Kopie für sich selbst zu behalten. Alternativ kann sie per Einwurfeinschreiben versandt werden. E-Mails sollten vermieden werden, da sie untergehen können und keine Empfangsbestätigung bieten.
Es ist ratsam, auch der Personalvertretung eine Kopie zukommen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Angelegenheit zur Kenntnis genommen wird.
Welcher Inhalt gehört in eine Überlastungsanzeige?
Folgende Punkte gehören in eine Überlastungsanzeige:
- Ort und Datum
- Dein Name
- Station/Arbeitsbereich
- Genaue Beschreibung der Situation und der Umstände, die zur Überlastung führen:
- Zeitraum (z. B. „seit 4 Wochen“)
-
Gründe für die Überlastung, wie z. B. Anzahl der verfügbaren Pflegekräfte pro Pflegebedürftigen und Pflegeaufwand oder andere Belastungsfaktoren (z. B. „Im Durchschnitt waren X Pflegekräfte auf der Station für X Patientinnen/ Patienten zuständig. Pflegekräfte arbeiten in der Folge X Stunden pro Woche.“, „Pausenzeiten können nicht eingehalten werden“ oder „Patientinnen und Patienten können aufgrund von Rückenbeschwerden nicht sachgerecht gelagert werden.“)
- Dienstliche und persönliche Folgen der Überlastung (z. B. „Die Umstände führen dazu, dass auf Rufe der Patientinnen und Patienten nicht angemessen schnell reagiert werden kann, die Dokumentation nicht vollständig angefertigt werden kann sowie das Personal unter ständiger Übermüdung leidet, die seine Leistungsfähigkeit einschränkt.“)
- ggf. Anzahl der geleisteten und nicht ausgeglichenen Überstunden
- ggf. Datum, an dem vorab schon mündlich oder schriftlich auf die Situation hingewiesen wurde
- Hinweis darauf, dass alles getan wird, um die Pflegestandards einzuhalten, dies aber nicht mehr gewährleistet ist
- Aufforderung an den Arbeitgeber, Abhilfe zu schaffen und Aufnahme der Anzeige in die Personalakte
- Unterschrift
Tipp: Statt von „Überlastungsanzeige“ kannst du von einer „Gefährdungsanzeige“ sprechen. Das macht deutlich, dass es hier nicht um deine individuelle Belastbarkeit oder deine Fähigkeiten geht, sondern um andauernde äußere Umstände, die für dich, andere Mitarbeitende und/oder Patientinnen und Patienten zur Gefahr werden können.
Was passiert, wenn keine Überlastungsanzeige aufgegeben wird?
Auch ohne Überlastungsanzeige bist du verpflichtet, deine pflegerischen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Werden gefährliche Arbeitsbedingungen nicht gemeldet, kann das im Schadensfall jedoch rechtliche Konsequenzen haben.
Mit einer Überlastungsanzeige dokumentierst du, dass dein Arbeitgeber über die Risiken informiert wurde. Ergreift dieser trotz bekannter Gefahren keine angemessenen Maßnahmen, kann das bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit eine wichtige Rolle spielen.
Eine automatische Übertragung der Haftung auf den Arbeitgeber erfolgt dadurch allerdings nicht.
Hat eine Überlastungsanzeige auch Nachteile?
Eine Überlastungsanzeige ist rechtlich klar auf deiner Seite. Trotzdem gehört zur Ehrlichkeit dazu: Ganz ohne Reibung geht es selten ab.
Keine sofortige Entlastung. Personalmangel oder Dienstplanprobleme lösen sich nicht über Nacht. Es kann Wochen dauern, bis dein Arbeitgeber tatsächlich handelt, wenn überhaupt.
Mögliche Spannungen im Team. Manche Kolleg:innen oder Vorgesetzte reagieren zunächst verunsichert oder gereizt, weil eine Überlastungsanzeige öffentlich macht, dass etwas nicht funktioniert. Das kann sich kurzfristig auf das Arbeitsklima auswirken.
Sorge um das eigene Ansehen. Manche Pflegekräfte befürchten, als „schwierig" oder „nicht belastbar" wahrgenommen zu werden. Das Maßregelungsverbot schützt dich rechtlich vor Kündigung und Abmahnung, ein angespanntes Gespräch mit der Leitung bleibt aber möglich.
Diese Nachteile wiegen in aller Regel leichter als das Risiko, allein für die Folgen einer strukturellen Überlastung geradestehen zu müssen, gesundheitlich wie haftungsrechtlich.
Was sollte ich tun, bevor ich eine Überlastungsanzeige einreiche?
Wenn du eine Überlastung feststellst, solltest du die Situation möglichst frühzeitig und sachlich bei deinen Vorgesetzten ansprechen. Beschreibe konkret, welche Aufgaben aufgrund der Arbeitsbedingungen nicht mehr sicher erledigt werden können und welche Gefahren daraus entstehen.
Besteht eine unmittelbare erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit, musst du diese nach § 16 Arbeitsschutzgesetz unverzüglich melden. Warte in diesem Fall nicht mehrere Tage mit deiner Überlastungsanzeige.
Was tun, wenn der oder die Vorgesetzte negativ reagiert?
Möglicherweise hast du bereits von Kolleg:innen in der Pflege gehört hast, Überlastungsanzeigen seien wirkungslos. Oder du befürchtest, von deinem Arbeitgeber oder sogar von deinem Team dafür bestraft zu werden.
In unserer Pflege-Community berichten immer wieder Pflegende davon, sich verteidigen zu müssen und dass ihre Qualifikation für den Pflegeberuf infrage gestellt wird.
Denk daran: Eine Überlastungsanzeige ist kein persönlicher Vorwurf an Vorgesetzte und bedeutet nicht, dass du dich gegen deinen Arbeitgeber auflehnst.
Sie ist vielmehr ein wichtiges Instrument, um deiner Sorgfaltspflicht in einer Überlastungssituation nachzukommen und damit dich und andere, insbesondere Pflegebedürftige, zu schützen. Sie soll deinen Vorgesetzten dabei helfen, eine solche Situation zu erkennen, richtig einzuschätzen und Maßnahmen zu ergreifen.
Sollte es dennoch zu Spannungen kommen, lass dich davon nicht verunsichern. Bleibe in der Kommunikation freundlich, sachlich und konstruktiv.
Ich habe eine Überlastungsanzeige aufgegeben, aber nichts ändert sich. Was nun?
Nach deiner Überlastungsanzeige ist dein Arbeitgeber gefordert, die gemeldeten Gefahren zu prüfen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Du solltest die Situation jedoch weiterhin beobachten und neue oder anhaltende Gefährdungen melden.
Bleiben notwendige Maßnahmen aus, kannst du dich auch an den Betriebsrat oder die Geschäftsleitung wenden. Sollten diese Schritte nicht fruchten und es weiterhin gravierende Missstände gibt, ist es auch eine Option, die Heimaufsicht zu informieren. Dies gilt speziell, wenn nach einer Überlastungsanzeige keine Maßnahmen ergriffen werden, um den Überlastungen entgegenzuwirken, oder wenn schwerwiegende Probleme wie Gewalt gegenüber Pflegekräften oder Pflegebedürftigen vorliegen.
In einigen Bundesländern (NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) existieren zudem Pflegekammern, an die du dich als Pflegekraft in solchen Fällen ebenfalls wenden kannst.
Finde einen besseren Job in der Pflege bei einem Arbeitgeber, der dich wertschätzt: Auf Care Rockets findest du Arbeitgeber, die Pflegekräften bessere Arbeitsbedingungen bieten wollen.
Fazit: Überlastungsanzeige schreiben – ja oder nein?
Eine Überlastungsanzeige ist ein wichtiges Werkzeug, um auf problematische Arbeitsbedingungen in der Pflege aufmerksam zu machen und dich selbst sowie Patientinnen und Patienten zu schützen. Du solltest keine Angst davor haben, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Denke daran, dass es nicht nur um deine eigene Sicherheit geht, sondern auch um das Wohl derjenigen, die auf professionelle Pflege angewiesen sind. Die Fähigkeit, gefährliche Situationen zu erkennen und den Mut zu haben, Veränderungen zu verlangen, beweist, dass du deinen Beruf ernst nimmst und verantwortungsbewusst handelst.
Und wenn sich die Situation trotz einer Überlastungsanzeige nicht verbessert oder dein Arbeitgeber sogar Druck ausübt, überlege dir, den Job zu wechseln. Denn es gibt sie: Arbeitgeber in der Pflege, bei denen du die Anerkennung und Wertschätzung bekommst, die du verdienst. Auf Care Rockets bewerben sich Arbeitgeber in der Pflege bei dir.
Fragen? Wir haben die Antworten
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Eine Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige ist dein schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber, dass Arbeitssituationen dauerhaft so belastend sind, dass Pflegequalität, deine Gesundheit oder die Sicherheit der Pflegebedürftigen gefährdet ist.
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Mit einer Überlastungsanzeige machst du deinen Arbeitgeber auf gefährliche Arbeitsbedingungen aufmerksam und dokumentierst mögliche Risiken für dich und die Pflegebedürftigen. Das kann auch bei späteren Haftungsfragen wichtig sein.
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Dein Arbeitgeber wird auf die Situation aufmerksam gemacht. Du gibst schriftlich an, dass Standards nicht mehr eingehalten werden können. Damit ist der Ball beim Arbeitgeber, Maßnahmen zu ergreifen.
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Rein rechtlich gibt es kaum Nachteile. Gemäß dem Maßregelungsverbot darf dir wegen der Anzeige nicht gekündigt oder abgemahnt werden. Allerdings kann es emotional herausfordernd sein, wenn keine Reaktion erfolgt.
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Der Arbeitgeber sollte die gemeldete Situation prüfen, Maßnahmen zur Verbesserung einleiten (z. B. Dienstplan ändern, Personal aufstocken) und die Überlastungsanzeige in der Personalakte aufnehmen. Er muss nicht sofort alle Probleme lösen, aber aktiv werden.
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Nein. Das sogenannte Maßregelungsverbot schützt dich davor, allein wegen der Anzeige abgemahnt oder gekündigt zu werden. Entscheidend ist deine Wahrnehmung der Gefahr bzw. Überlastung. Rechtsverfahren bestätigen das.
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Sprich die Überlastung möglichst frühzeitig bei deinen Vorgesetzten an und dokumentiere die Situation. Besteht eine unmittelbare erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit, musst du diese unverzüglich melden.
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Die Anzeige sollte Ort und Datum, deinen Namen, Arbeitsbereich, genaue Beschreibung der Überlastung (z. B. Zeitraum, Gründe, Auswirkungen), bisherige Hinweise an Führungskräfte, Aufforderung zur Abhilfe und deine Unterschrift enthalten.
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Rechtlich gibt es keinen Unterschied, beide stützen sich auf dieselben Paragrafen im Arbeitsschutzgesetz. Inhaltlich betont die Überlastungsanzeige eher deine eigene Belastung, die Gefährdungsanzeige eher die Gefahr für Patient:innen. In der Praxis werden beide Begriffe synonym verwendet.
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